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Wir über uns

Die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht - Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. (DGAR) - blickt auf eine 40jährige Tätigkeit zurück. Im Herbst 1964 gegründet, ist sie ein Zusammenschluss von Juristen, die sich als Rechtsanwälte und Notare, als Richter und Verwaltungsbeamte, in Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und internationalen Organisationen sowie als Wissenschaftler mit Problemen des Agrar- und Umweltrechts sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten befassen. Neben Juristen aus allen Bundesländern gehören auch landwirtschaftliche Sachverständige und Berater sowie Angehörige steuerberatender Berufe und interessierte praktische Landwirte, die sich für Fragen des Agrarrechts interessieren, der Gesellschaft an.

Agrarrecht wird von der Gesellschaft in einem weiten Sinne verstanden; es umfasst neben dem traditionellen Landwirtschaftsrecht das Recht der Agrarmärkte, das Recht des ländlichen Raumes, das Agrarumweltrecht sowie das landwirtschaftliche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. In den letzten Jahren ist verstärkt auch das agrar- und umweltrechtlich geprägte EU-Recht dazugekommen.

Aufgaben

Aufgabe der DGAR ist es, auf nationaler und internationaler Ebene das Agrarrecht zu pflegen und an seiner Entwicklung mitzuwirken. Sie verfolgt diese Aufgaben, indem sie insbesondere

Die Zeitschrift "Agrar- und Umweltrecht" befasst sich mit Themen aus allen Rechtsgebieten, auf denen die Gesellschaft tätig ist. Neben wissenschaftlichen Beiträgen zu aktuellen Fragen und Kurzinformationen wird besonderes Gewicht auch auf den Rechtsprechungsteil gelegt, der umfassend und zuverlässig über die agrarrechtliche Judikatur informiert.

Tagungen und Seminare

Die DGAR hält jährlich mehrere Tagungen und Seminare ab. In der ersten Oktoberwoche veranstaltet sie zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein ein mehrtägiges Agrarrechtsseminar in Goslar, bei dem aktuelle Themen von sachkundigen Referenten behandelt werden. Auf ihrer jährlichen Frühjahrstagung, abwechselnd in den einzelnen Bundesländern veranstaltet, befasst sich die DGAR mit einem herausragenden rechtspolitischen Thema ihres Aufgabengebietes. Neben diesen Veranstaltungen führt die Gesellschaft Regionalseminare durch, bei denen sich die Teilnehmer in intensiver Arbeit mit neuen Rechtsentwicklungen vertraut machen.

Stellungnahmen

Die Gesellschaft wird in der Regel von den gesetzgebenden und verwaltenden Körperschaften zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert und zu Anhörungen gebeten. Darüber hinaus stellt die Gesellschaft ihre Auffassungen auch aus eigener Initiative dar. Stellungnahmen der Gesellschaft werden von verschiedenen Ausschüssen erarbeitet, deren Aufgabe vornehmlich darin besteht, neue Rechtsentwicklungen zu verfolgen. Gegenwärtig sind neun Ausschüsse tätig.

Kontakte

Große Bedeutung kommt auch der Pflege der internationalen Beziehungen zu anderen Agrarrechtsgesellschaften, insbesondere des westlichen Auslands, zu. Die DGAR ist Mitglied des Comité Européen de Droit Rural (CEDR), der Dachorganisation von Agrarrechtsgesellschaften aus 21 europäischen Ländern. Die DGAR ist in deren Direktionsrat vertreten; ihre Mitglieder wirken an den europäischen Agrarrechtskongressen und -symposien mit, die in regelmäßigem Turnus vom CEDR veranstaltet werden.

Die DGAR führt im jährlichen Wechsel mit den Nachbarländern Belgien und den Niederlanden ein "Drei-Länder-Seminar" durch, auf dem gemeinsam interessierende Themen rechtsvergleichend bearbeitet werden. Ähnliche Treffen finden mit den Ländern der Alpenregion statt und sind zukünftig mit den neuen Beitrittsländern der EU, insbesondere Polen und den drei baltischen Staaten, geplant.

Satzung des Vereins 10 KByte

Aufnahmeantrag 4 KByte